Auch im Erbrecht gilt es, zerstrittene Erben zusammenzuführen und allseits zufriedenstellende vernünftige und kostensparende Lösungen anzustreben. Ich berate und vertrete Sie in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Erbangelegenheiten nach Eintritt des Erbfalls. Ich stehe Ihnen beispielsweise anwaltlich gerne zur Seite bei
  • der Regelung von Erbauseinandersetzungen
  • der Vertretung bei Pflichtteilsansprüchen
  • der Durchsetzung von Vermächtnissen
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.